Corporate Responsibility

Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte

AZO bekennt sich zur Achtung der Menschrechte nach den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans (NAP) und auf Basis der Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschrechte. Wir unterstützen damit die Umsetzung der national und international anerkannten Regeln zu den Menschenrechten sowohl im Unternehmen als auch bei Partnern in der gesamten Wertschöpfungskette.
 
Unsere Grundsatzerklärung definiert die Haltung und Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Unternehmen und bei Geschäftspartnern. AZO akzeptiert die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) uneingeschränkt und erwartet von den Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschen- und Arbeitsrechte achten und einhalten.
 
Alle Geschäftspartner sollen sich verpflichten, die jeweils anwendbaren Rechtsverordnungen, die ILO-Normen und den ETI Base Code (Ethical Trading Initiative) anzuwenden und einzuhalten sowie die Umsetzung bei Subunternehmen bestmöglich zu fördern und einzufordern.
 
Dies umfasst u. a. folgende Kriterien:

Wir halten uns an die Bestimmungen der ILO, die Konventionen der Vereinten Nationen und die nationalen Vorschriften bei unseren Landesgesellschaften in Bezug auf Kinderarbeit. Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten, Verstöße dagegen werden nicht toleriert. Es ist die Eigenverpflichtung von AZO und wir erwarteten es von unseren Partnern, die in Geschäftsbeziehungen mit AZO stehen, dass keine Arbeiter eingestellt werden, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können
In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter zur Sicherung des Familienunterhalts auf 14 Jahre reduziert werden.

Wir verurteilen alle Formen von Zwangsarbeit, sonstiger unfreiwilliger Pflichtarbeit und Beteiligung an Menschenhandel. Jede Art körperlicher Bestrafung, psychischer oder physischer Nötigung sowie verbale Beschimpfungen sind verboten.

Arbeit wird fair entlohnt, das Gehalt entspricht mindestens dem national gültigen Mindestlohn. Die Arbeitszeiten richten sich nach der jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetzgebung und Arbeitsrichtlinien.
Durch die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und ein sauberes Arbeitsumfeld stellen wir Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sicher.

Wir erkennen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften an und verpflichten uns diese weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen. Innerhalb unserer Lieferketten hat jeder Beschäftigte das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.

In der AZO Gruppe arbeiten Menschen aus vielen Nationen und Altersgruppen mit unterschiedlicher Hautfarbe, kultureller und religiöser Prägung sowie unterschiedlichem ethnischem und gesellschaftlichem Hintergrund miteinander. Mit ihrer jeweils eigenen Sichtweise tragen sie in vielfältig zusammengesetzten Teams dazu bei, den Ideenreichtum im Unternehmen zu erweitern.
 
Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit oder sonstigen Kriterien werden nicht akzeptiert. Soweit Einzelne oder Gruppen in der Gesellschaft Diskriminierungen ausgesetzt sind, darf sich das in Einrichtungen der AZO Gruppe nicht fortsetzen.
 
Die kulturellen Unterschiede von Mitarbeitenden mit vielfältiger Herkunft und Nationalität bereichern unser Unternehmen. Qualifikation und Leistung in der jeweiligen Aufgabe sind die einzigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit. Dabei fördern wir die Beschäftigung Schwerbehinderter wo es uns möglich ist und unterstützen sie dabei, ihre Aufgabe zu erfüllen und ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
Unsere Einstellung ist offen und aufnahmebereit. Wir sind aufgeschlossen für Unterschiede und für die vielfältigen Erwartungen unserer Mitarbeitenden, einschließlich einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit, Familie und privatem Bereich.

AZO Code of Conduct

Wir bei AZO haben es zu unserem Grundsatz gemacht, unseren Kunden Lösungen für innovative Rohstoffautomatisierung zu liefern, die auf verantwortungsbewusste und ethisch vertretbare Weise hergestellt werden. Im Mittelpunkt steht für uns eine nachhaltige Entwicklung auf der Basis von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Nachhaltige Wertsteigerung und Wachstum sollen die Firma als eigenständiges Familienunternehmen auch für die kommenden Generationen erhalten.
 
Grundlage unseres Handelns sind Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie der Respekt gegenüber Mitmenschen und Umwelt auf Basis der „AZO Unternehmensleitlinien“. Die Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung.
Der nachstehende Code of Conduct (Verhaltenskodex) verdeutlicht diese Grundsätze. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Redlichkeit unseres Verhaltens und das Vertrauen in unsere Leistungen in Frage stellen könnten. Zugleich sollen alle Beschäftigten zu eigenverantwortlichem Verhalten ermutigt und ihm dafür Orientierung gegeben werden.
In diesem Code of Conduct sind die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen grundlegenden Regeln, Normen und Verhaltensweisen festgelegt. Der Code of Conduct gilt für uns alle, die in der oder für die AZO-Gruppe tätig sind. Dies sind die Organe, die Führungskräfte, Arbeitnehmer (inkl. Leiharbeitnehmer, u.a.) und sonstige Beschäftigte der AZO-Gruppe. Wenn im Code of Conduct die AZO-Gruppe genannt wird, sind damit die AZO GmbH & Co. KG und alle durch die AZO Holding direkt oder indirekt gesteuerten Unternehmen gemeint.
 
Vertrauenswürdige, verantwortungsbewusste und ethische Geschäftstätigkeit in der AZO-Gruppe
Bei unseren strategischen Überlegungen und in unserem Tagesgeschäft legen wir ethische und rechtliche Standards als Maßstab an. Unser AZO Code of Conduct regelt sowohl die interne Zusammenarbeit als auch das Verhalten gegenüber externen Partnern. Er gilt verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AZO-Gruppe sowie Geschäftsleitung und mittleres Management und fordert unter anderem
  • Gesetzestreue,
  • gegenseitigen Respekt,
  • Ehrlichkeit und
  • Integrität.
Als zentraler Verhaltensleitfaden beschreibt unser AZO Code of Conduct die Grundlage für unser Compliance-Programm. Compliance bedeutet in diesem Zusammenhang rechtskonformes Verhalten. Für ein rechtskonformes Verhalten sind Gesetze und Verordnungen, aber auch unternehmensspezifische Regelungen im engeren Sinne Vorgabe.
Wir lehnen im geschäftlichen Handeln Verstöße gegen
  • Korruption,
  • Wirtschaftsdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung,
  • Wettbewerbsrechte,
  • Geldwäsche,
  • die Menschenrechte
  • nationale und internationale Gesetze und Handlungen, die der Kinder- oder Zwangsarbeit Vorschub leisten
ab. Ergänzt wird der Verhaltenskodex um Richtlinien für die verantwortungsbewussten und ethischen Geschäftstätigkeiten, andere Richtlinien wie z. B. die Social Media Guideline und den Leitfaden zum Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Diese Ziele können wir nur erreichen, wenn alle Beteiligten hieran mitwirken. Daher formuliert der Code of Conduct für alle Beschäftigten verbindliche Anforderungen.
Alle Beschäftigten werden ausdrücklich ermutigt, ihren Vorgesetzten oder den Compliance-Officer zu informieren, wenn sie feststellen, dass sich jemand möglicherweise nicht regelkonform in den vorab genannten Bereichen/Handlungsfeldern verhält. Das kann verhindern, dass aus kleinen Problemen große Probleme werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der in redlicher Absicht Mitteilung macht, muss keine Nachteile befürchten, auch wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellen sollte. Dies gilt jedoch nicht, wenn klar wird, dass der Verdacht nur aus Infamie geäußert wurde, um einer Kollegin oder einem Kollegen absichtlich zu schaden. In solchen Fällen ist mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Es ist keinesfalls ein Ziel, das Denunziantentum bei AZO zu fördern. Hierfür steht die Unternehmensleitung ein. Mitteilungen können auch anonym über unsere Web-Seite erfolgen.
Alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte aller Ebenen müssen bestätigen, dass sie die Richtlinien gelesen und verstanden haben. Mit der Bestätigung erklären alle, dass sie die Richtlinien einhalten und eine Nichteinhaltung unverzüglich anzeigen werden. Gibt jemand keine Bestätigung ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung, diese Compliance-Richtlinien einzuhalten.
 
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir arbeiten mit Menschen verschiedener ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, verschiedenen Alters, unabhängig von Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Weltanschauung und Geschlecht zusammen.
Gemäß unseren Unternehmensleitlinien dulden wir keinerlei Diskriminierung auf Basis dieser Eigenschaften. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch gegenüber externen Partnern. Entscheidungen bezüglich Personal, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern etc. treffen wir ausschließlich auf der Basis sachgerechter Erwägungen, niemals aus sachfremden Motiven. Wir sind offen und stehen zu unserer Verantwortung, dabei sind wir zuverlässige Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können.

Das Ansehen der AZO-Gruppe wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen geprägt. Die Nichteinhaltung von staatlichen und unternehmerischen Regelungen kann zu schwerwiegenden Folgen für das Unternehmen und alle Beschäftigten führen. Gemeinsam möchten wir das Risiko durch unsere Verhaltensregeln minimieren. Alle sind gefordert, auf das Ansehen von AZO im jeweiligen Land zu achten, dieses zu erhalten und zu fördern.

Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion. Sie tragen Verantwortung für das eigene Verhalten und das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dies gilt gleichermaßen auch für die ordnungsgemäße Einhaltung aller zur Vermeidung von Reputations- und Rechtsrisiken vorgesehenen Verfahren. Sie haben die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung des Verhaltenskodex bei unseren Prozessen und Vorgehensweisen zu gewährleisten.
 
Wir unterstützen Beschäftigte darin, ihre Aufgaben im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und behördlichen Vorschriften auszuüben. Dabei bieten unsere Richtlinien und Prozesse Unterstützung und Orientierung.
Jeder ist gehalten, sich im Arbeitsumfeld redlich und fair zu verhalten und Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen der AZO-Gruppe oder den Interessen unserer Kunden zu vermeiden.
Die Verantwortung der Führungskraft entbindet niemanden von der eigenen Verantwortung. Wir alle müssen gemeinsam daran arbeiten, die Gesetze und die AZO-Richtlinien einzuhalten. Über ein Rechtskataster geben wir allen die Möglichkeit, Einsicht in Vorschriften, Richtlinien und Gesetze zu nehmen und Änderungen dazu frühzeitig zu erkennen.

Wenn Beschäftigte in Konflikte zwischen ihren persönlichen Interessen und den beruflichen Aufgaben bzw. den Interessen der AZO-Gruppe oder unserer Kunden geraten, kann dies das Ansehen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der AZO-Gruppe insgesamt beschädigen.
Alle sollen daher solche Situationen im Interesse der AZO-Gruppe wie auch im eigenen Interesse vermeiden. Im Einzelnen gilt:
  • Keine finanziellen Beteiligungen an Unternehmen, die von beruflichen Entscheidungen einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiters der AZO-Gruppe betroffen sein können.
  • Auftragsvergaben an Angehörige, Lebenspartner oder andere nahestehende Personen von Beschäftigten sind, sofern bekannt, dem Vorgesetzten und dem Compliance-Officer im Vorhinein anzuzeigen. Das gilt auch für Geschäfte mit Unternehmen, an denen Angehörige direkt oder mittelbar beteiligt sind.
  • Keine Übernahme unternehmerisch verantwortlicher Positionen (z.B. Organmitglied, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) bei Kunden, Geschäftspartnern oder Wettbewerbern ohne die vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung nach Meldung an den Compliance-Officer.
Entscheidend ist die Wahrnehmung Dritter. Schon der Anschein eines persönlichen Interessenkonfliktes kann schaden. Beschäftigte können bei berechtigtem Interesse auch um Entbindung von konkreten einzelnen Aufgaben bitten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

Die AZO-Gruppe strebt mit ihren Kunden und Geschäftspartnern nachhaltige Geschäftsbeziehungen zum beiderseitigen Vorteil an.
Alle Beschäftigten haben daher dafür zu sorgen, dass die Interessen unserer Kunden und Geschäftspartner in fairer Weise berücksichtigt werden. Interessen von Kunden oder Geschäftspartnern dürfen nicht zum Nachteil anderer Kunden oder Geschäftspartner in den Vordergrund gestellt werden.

Wir bekennen uns zum fairen Wettbewerb, da er eine Voraussetzung für freie Marktentwicklung und sozialen Nutzen ist.. Die Wettbewerbsgesetze verbieten Verhaltensweisen, die den freien und fairen Wettbewerb behindern und den Handel einschränken. Diese Gesetze gelten für uns als Lieferant von Anlagen und als Käufer von Dienstleistungen und Waren.
Die AZO-Gruppe beteiligt sich nicht an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen, insbesondere nicht an Absprachen über Preise, Konditionen und Marktaufteilung mit Wettbewerbern.
Bevor Beschäftigte von vorgegebenen Prozessen in Verträgen abweichen, klären sie mit der Rechtsabteilung oder dem Compliance Officer, dass damit keine unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen verbunden sind.
Bei Kontakten zu Wettbewerbern und Geschäftspartnern (z. B. auf Messen oder Verbandsveranstaltungen) sprechen Beschäftigte der AZO-Gruppe nicht über interne Angelegenheiten, wie Preise und Verkaufs- oder Finanzierungsbedingungen, Kosten, Marktübersichten, organisatorische Abläufe oder andere vertrauliche Informationen, aus denen Wettbewerber oder Geschäftspartner Wettbewerbsvorteile ziehen könnten.
Die AZO-Gruppe stellt mit Schulungen und anderen Maßnahmen sicher, dass problematische Verhaltensweisen durch jeden rechtzeitig und zutreffend erkannt werden können.

Der Erfolg der AZO-Gruppe beruht auf Leidenschaft, Können, Innovationen, Leistungskraft, Flexibilität und Servicebereitschaft. Er darf nicht durch unlautere Zuwendungen erreicht werden. Unsere Geschäftspartner vertrauen auf unsere professionelle Urteilsfähigkeit.
In der AZO-Gruppe wird keinerlei Form von Bestechung oder Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung toleriert.
Wer die Regeln für Geschenke und Einladungen dieses Codes of Conduct nicht beachtet, läuft Gefahr, sich wegen Korruptionsdelikten strafbar zu machen. Bereits das Versprechen oder Fordern unlauterer Vorteile kann strafbar sein.
Bei Einladungen und Zuwendungen an Personen außerhalb der AZO-Gruppe ist in jedem Fall die Richtlinie für Geschenke und Einladungen zu beachten. Dies gilt in besonderem Maße für den Kontakt mit Amtsträgern.
Die Zuwendung von Vorteilen an Amtsträger kann als Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung schon allein deshalb strafbar sein, weil sie im Hinblick auf die Amtsstellung erfolgt. Es ist nicht erforderlich, dass die Amtsausübung in unlauterer Weise beeinflusst werden soll. Jeder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Beauftragte kann Amtsträger sein, nicht nur Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen zu Informations-, Repräsentations- oder Unterhaltungszwecken können ein legitimes Mittel zum Aufbau und zur Unterstützung von Geschäftsverbindungen sein. Sie dürfen allerdings nicht dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen und in einem Umfang oder einer Art und Weise erfolgen, die geeignet ist, die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten in Frage zu stellen. In der AZO-Gruppe wird daher jeder Beschäftigte durch Leitlinien, Schulungen und klare Betragsgrenzen unterstützt.
Besonders strenge Maßstäbe sind dabei im Umgang mit Amtsträgern geboten. Hierbei sind die Regeln für Geschenke und Einladungen der jeweiligen Dienstherren zu beachten und es ist ggfs. vorab eine Genehmigung einzuholen.
Niemand darf seine Stellung dazu benutzen, Vorteile zu verlangen, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört nicht die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert oder Einladungen zu einem Essen beziehungsweise einer Veranstaltung in angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen Gepflogenheiten und die AZO-Richtlinien respektiert werden. Alle darüber hinaus gehenden Geschenke, Essens- oder Veranstaltungseinladungen sind abzulehnen.

Die AZO-Gruppe leistet als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft durch Geld- und/oder Sachspenden einen Beitrag für Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport und für soziale, sowie humanitäre Projekte.
Sponsoring, das der AZO-Gruppe die Möglichkeit zur Erweiterung des Bekanntheitsgrades der Marke bietet, sowie Beitragsleistungen zu Branchenverbänden oder Mitgliedsbeiträge zu Organisationen, die den Geschäftsinteressen dienen, gelten nicht als Spenden. Über Spenden und Sponsoring entscheidet die Geschäftsleitung. Spenden dürfen nicht dazu dienen, bei Geschäftspartnern mittelbar unlautere Vorteile zu erwirken.

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, illegal erwirtschaftetes Geld oder sonstige Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Dadurch soll die Herkunft von Finanzmitteln aus kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Drogenhandel oder Bestechung verschleiert werden und die tatsächliche Herkunft der Mittel oder die Identität des Eigentümers verborgen werden, um den Anschein der Legalität zu erwecken.
Es ist erklärtes Ziel der AZO-Gruppe, nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Kunden, Beratern und Geschäftspartnern zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeiten im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften stehen und deren Finanzmittel legitimen Ursprungs sind. Wir unterstützen keine Geldwäsche. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet.
Um Probleme auf diesem Gebiet zu vermeiden, ist die Aufmerksamkeit aller Beschäftigten gefragt, die verdächtiges Verhalten von Kunden, Beratern und Geschäftspartnern melden müssen. Darüber hinaus ist jeder verpflichtet, sämtliche anwendbaren Vorschriften zur Aufzeichnung und Buchführung bei Bar- und anderen Transaktionen sowie Verträgen einzuhalten.

Verstöße gegen diese Regeln können erhebliche Reputationsverluste und rechtliche Nachteile für die betreffenden Beschäftigten, deren Kolleginnen, Kollegen und die AZO-Gruppe zur Folge haben, bis hin zu Bußgeldern, Strafverfahren oder Einschränkungen behördlicher Erlaubnisse. Zumeist wird ein solches Fehlverhalten auch eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung darstellen, die zu entsprechenden Sanktionen führen kann.

Wir sind angewiesen auf Hinweise zu Verstößen gegen den AZO Code of Conduct und die AZO Richtlinien. Deshalb fördert die Geschäftsleitung der AZO-Gruppe aktiv die flächendeckende Kommunikation des Code of Conduct und der Richtlinien und sorgt für ihre Implementierung.
Dies gilt zum einen, wenn Verstöße durch unsere Lieferanten bzw. Partner in unserm Auftrag, zum anderen aber auch durch Personen aus dem AZO Management oder AZO Mitarbeiterkreis verursacht werden. Wir bitten daher alle Beschäftigten, unsere Lieferanten, deren Beschäftigte sowie andere Dritte, sich vertrauensvoll an uns zu wenden, wenn sie Kenntnis über Verstöße und Verfehlungen erlangen.
Zu diesem Zweck hat die AZO Geschäftsleitung einen Compliance-Officer als neutralen Ansprechpartner berufen. Dieser steht unter der Email-Adresse compliance@azo.com, über unsere Webseite oder unter der Telefonnummer +49 6291 92 6120 für Hinweise zur Verfügung. Alle Eingaben an den Beauftragten werden zum Schutz von Person und Ansehen streng vertraulich behandelt.
Hier geht es zum AZO Whistleblower-Kanal